Informationen zur Ausbildung zum Flugdienstberater
Gemäß den JAR-OPS 1 (JAR OPS 1.205 bzw. IEM OPS 1.205) Richtlinien sind Luffahrtunternehmen in Europa nicht verpflichtet ihre Dispatcher und Flugverkehrsleiter zu lizenzieren.
Der DFV bedauert dies ausdrücklich.
Um zu zeigen, welchen Gewinn an theoretischem Know-How eine staatlich getragene Lizenz bieten kann, möchten wir nachstehend exemplarisch die beiden in Deutschland am weitest verbreiteten Lizenzmodelle vorstellen.
Ausbildungsmöglichkeiten gemäß LuftPersV:
Cirrus Flight Training,
IFR-Flugschule
Ausbildungsmöglichkeiten nach U.S.FARs :
Airline Ground Schools,
Jeppesen Academy,
Sheffield School of Aeronautics
www.fltdisp.com
Ausbildung gemäß LuftPersV
Eingangsvoraussetzungen:
- mittlere Reife
- physikalisches und mathematisches Verständnis
- berufsbezogenes Auswahlverfahren
Inhalt / theoretische Schulung:
- Grundlagen ATC (Air Traffic Control)
- ERI (Elektonik, Radio und Instrumente)
- Flugzeugtechnik
- Triebwerkkunde
- Aerodynamik
- Meteorologie
- Flugleistung (Aircraft Performance)
- Beladung und Schwerpunkt (Weight and Balance)
- Flugplanung
- Training on the job
- Streckenerfahrungsflug
- Erwerb der Allgemeinen Sprechfunklizenz (AZF)
Der theoretischen Schulung folgt ein mehrmonatiges Training on the Job bei einem Luftfahrtunternehmen. Dabei lernen die zukünftigen Dispatcher den Umgang mit den diversen EDV-Anwendungen kennen, deren Bedeutung aufgrund der Datenmenge immer mehr zunimmt. Zugleich ist aber eine fundierte Ausbildung unerlässlich, um den fachlichen qualifizierten Umgang mit den Anwendungen sicherzustellen.
Darüberhinaus bekommen im praktischen Training die angehenden Dispatcher einen Einblick in die komplexen Prozesse des Flugbetriebes. Dazu gehört u. a. der Besuch der Stationseinsatzsteuerung und der Vorfeldkontrolle sowie ein Streckenerfahrungsflug, der vorbereitet und fachlich begleitet wird.
Die Schulung schließt mit einer vom Luftfahrtbundesamt/LBA durchgeführten theoretischen und anschließend praktischen Prüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluß erhält man die deutsche Flugdienstberater-Lizenz.
Ausbildung nach U.S. FARs
Ausbildung (nach FAR 65 Subpart C, SFAR 58, FAR 121.415, 121.418. 121.422, 121.427 und FAR 121.463)
Nach FAR 65.51(a) ist eine Lizenz zwingende Voraussetzung, um für U.S. Luftfahrtunternehmen alleinverantwortlich als Dispatcher im zivilen Luftverkehr tätig zu werden.Voraussetzungen zum Erwerb einer Dispatcherlizenz:
- 21 Jahre um zum theoretischen Test zugelassen zu werden
- 23 Jahre um eine Lizenz zu erhalten
- Ausreichende Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung durch die FAA
- Berufserfahrung oder Nachweis einer Schulung gemäss FAR 65.57
- Dauer mindestens 200 Stunden an einer FAA anerkannten Schule für Dispatcher (vorherige Erfahrung kann angerechnet werden)
- Luftverkehrsgesetze & allg. Inhalte eines Operating Manuals
- Meteorologie
- Navigation
- Flugzeugsysteme
- Kommunikationssysteme
- Grundlagen ATC (Air Traffic Control)
- Emergency & Abnormal Procedures
- Praktische Flugplanung
Nach bestehen der praktischen und theoretischen Prüfung bei der FAA erhält man eine Dispatcherlizenz, welche zeitlich unbeänkt gültig ist.
Zur Ausübung des Berufes bei einer Fluggesellschaft sind allerdings weitere, von der Luftbehörde genehmigte, interne Schulungen notwendig. Hierzu unterteilt man zunächst in Propellerflugzeuge (Group 1) und Jets (Group 2):
- dauer mindestens 40 Stunden für Turboprops oder Jets (Group 1 oder Group 2)
- Operational Specifications
- allgemeines Wissen (u.a. Kommunikationssysteme, Gesetzgebung, Meteorologie, DRM, ATC, etc..)
- Flugzeugsysteme, Performance und Flugplanung für die jeweilige Group, welche später betreut werden soll.
- Emergency Procedures
Transition Training:
- notwendig, falls ein Dispatcher der sich bisher um Group 1 Flugzeuge kümmerte, zukünftig für Group 2 Flugzeuge verantwortlich ist (oder umgekehrt).
- umfasst gruppenspezifischen Themen aus dem initial Training
- Bei signifikanten Variationen eines bestimmten Flugzeugtyps
- Muss mit einem Test abschliessen, welcher belegt, dass der Dispatcher zur Ausübung seiner Tätigkeit innerhalb des Luftfahrtunternehmens immer noch qualifiziert ist.
- Alle 12 Monate mindestens 5 Stunden pro Group auf dem Jumpseat im Cockpit oder im Simulator (kann durch zusätzliche Starts und Landungen bis auf 2,5 Stunden reduziert werden)
Für die einzelnen Luftfahrtunternehmen besteht auch die Chance das Dispatchertraining nach SFAR 58 zu strukturieren.