Deutsche Flugdienstberatervereinigung
German Airlines Dispatcher Association
 
 

Ausbildung

Grundlage einer zielgerichteten Ausbildung ist eine nachvollziehbare Beschreibung der allgemeinen Ausbildungsziele. Diese sind:

  • Sichere Handhabung der Operations Manuals Teil A – D
    lidot OM-A: Allgemeines Flugbetriebshandbuch
        z.B. Verantwortlichkeit, Verfahren zur Flugvorbereitung, Betriebsbedingungen
    lidot OM-B: Flugzeugspezifisches Betriebshandbuch
        z.B. Flugleistung, Flugplanung, Mindestausrüstung
    lidot OM-C: Streckenunterlagen
        z.B. Anflug- und Luftstraßenkarten
    lidot OM-D: Trainingshandbuch
        z.B. Qualifikations- und Prüfungsanforderungen
  • Anwendung aller relevanten Verfahren auf Grundlage des OM-A
  • Sichere Interpretation aller Wetterinformationen
  • Sichere Handhabung und Zuordnung aller AIP-Informationen
  • Sichere Anwendung der relevanten Verfahren und Tabellen aus den verschiedenen OM-B eines Flugbetriebes
  • Sichere Anwendung des Kartenmaterials zur Entnahme von relevanten Informationen
  • Sichere Anwendung der gegeben Hilfsmittel (Handbücher, IT, Daten) zur Erstellung von Flugplänen und der Bearbeitung von operationellen Fragestellungen, insbesondere zur Flugleistung
  • Ausarbeitung von Handlungsplänen im Falle von Störungen oder erkennbaren Risiken im Flugbetrieb
    Herbeiführung von Entscheidungsprozessen
Aus diesen allgemeinen Ausbildungszielen lassen sich Lernziele für die theoretische und praktische Ausbildungsfächer ableiten. Die Festlegung und Beschreibung dieser detaillierten Lernziele war das Ergebnis einer intensiven Diskussion unter den Fachleuten aus den Flugbetrieben und des DFV.

Die Lernziele wurden in zwei Hauptgruppen gegliedert:

lidot Lernziele für die theoretische Ausbildung
lidot Lernziele für die praktische Ausbildung

Die Theorie-Lernziele für Flugdienstberater wurden auf die Grundlage der JAR FCL ATPL-Lernzielnummerierung und –zuordnung umgestellt und damit die Nutzung der etablierten LBA-Verfahren für die Theorieprüfung ermöglicht.
Die Gliederung der Theoriefächer für die FDB-Ausbildung und eine beispielhafte Stundenverteilung (45 Minuten je Unterrichtseinheit) für eine Zielgruppe mit guten Vorkenntnissen.

010 Air Law 30
021 Aircraft Gen. Knowledge: Airfr., Systems, Elec., Eng., Eqt. 31
022 Aircraft General Knowledge: Instrumentation 14
031 Flight Performance & Planning: Mass and Balance 11
032 Flight Performance & Planning: Performance 18
033 Flight Performance & Planning: Flight Planning & Monitoring 42
040 Human Performance and Limitations 12
050 Meteorology 30
061 Navigation: General Navigation 23
062 Navigation: Radio Navigation 14
070 Operational Procedures 35
081 Principles of Flight: Aeroplanes 23
090 Communication 12
 
All (Reserves, Exercise, Tests) 21 
Total 306 

 

Die Themen für die 3-monatige praktische Ausbildung:
Responsibility Altimetry Fuel Policy
WX Format LDG Minima NOTAM
T/O-Minima ALTN selection RWY report
CWO LDG Performance T/O Performance
Usability of AD MEL CDL ETOPS
Area of Operation DGR OFP
Crew Duty Times Security ATC Regulations

Der Ausbildungsablauf für Lehrgangsteilnehmer, ohne anrechenbare Ausbildungsgänge oder Lizenzen:
4 Tage Vorpraktikum in den wichtigsten operativen Bereichen einer Airline

  • 10 – 12 Wochen Theorieschulung analog ICAO Doc 7192
  • 2 Tage Theorieprüfung, LBA in Braunschweig
  • 3 Monate praktischer Ausbildung in einem dafür qualifizierten Flugbetrieb
  • Streckenerfahrungsflug im Rahmen der praktischen Ausbildung
  • Passive Teilnahme an einer normalen Trainingsschicht im Flugsimulator
  • Praktisch/Mündliche Prüfung durch das LBA, am Arbeitsplatz
Im Falle vorhandener Lizenzen, z.B. CPI/IR, wird die vom Interessenten beauftragte Flight Training Organisation (FTO) dem LBA Vorschläge über ein abweichendes Ausbildungskonzept machen. Es ist vorgesehen, dass alle FDB-Aspiranten, unabhängig von individuellen Vorkenntnissen, die theoretische und die praktische FDB-Prüfung ablegen müssen.
Grundsätzlich wird sich ein Interessent bei einer FTO bewerben und nach einem erfolgreich bestandenen Eignungstest und erfolgtem Vertragsabschluss, von der FTO als FDB-Schüler angemeldet. Die FTO ist gegenüber dem LBA gesamtverantwortlich und muss zur Genehmigung der Ausbildungsbeschreibung (Trainingssyllabus) unter anderem nachweisen, dass
  • die notwendige Kompetenz zur Durchführung der FDB-Schulung innerhalb der FTO vorhanden ist
  • die praktische Ausbildung in einem qualifizieren Flugbetrieb (AOC-holder) stattfindet
  • die FTO mit den Flugbetrieben eindeutige Verträge zur Leistungserbringung abschließt
  • der Flugbetrieb qualifizierte Ausbilder benennt
  • die FTO mit den benannten Ausbildern im engen Kontakt bleibt
  • die FTO den Ausbildungsfortschritt des FDB-Aspiranten kennt und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen einleitet
  • die FTO die Prüfungsreife des Aspiranten feststellt und zu den Prüfungen anmeldet

Weil die Flugbetriebe für die intensive praktische Ausbildung einen Teil der knappen und wertvollen Ressourcen aus den Operations Control Center einsetzen, wird die FTO für diesen Ausbildungsanteil eine Kostenerstattung an die Flugbetriebe leisten müssen. Darüber hinaus müssen die benannten Ausbilder, mit Unterstützung der FTO, auf die Aufgaben als Ausbilder vorbereitet werden. Die flugbetriebliche Ausbildung hat, entgegen der Bedingungen aus der Vergangenheit, einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten der Flugdienstberater-Ausbildung.