Ausbildung
Grundlage einer zielgerichteten Ausbildung ist eine nachvollziehbare Beschreibung der allgemeinen Ausbildungsziele. Diese sind:
- Sichere Handhabung der Operations Manuals Teil A – D
OM-A: Allgemeines Flugbetriebshandbuch
z.B. Verantwortlichkeit, Verfahren zur Flugvorbereitung, Betriebsbedingungen
OM-B: Flugzeugspezifisches Betriebshandbuch
z.B. Flugleistung, Flugplanung, Mindestausrüstung
OM-C: Streckenunterlagen
z.B. Anflug- und Luftstraßenkarten
OM-D: Trainingshandbuch
z.B. Qualifikations- und Prüfungsanforderungen - Anwendung aller relevanten Verfahren auf Grundlage des OM-A
- Sichere Interpretation aller Wetterinformationen
- Sichere Handhabung und Zuordnung aller AIP-Informationen
- Sichere Anwendung der relevanten Verfahren und Tabellen aus den verschiedenen OM-B eines Flugbetriebes
- Sichere Anwendung des Kartenmaterials zur Entnahme von relevanten Informationen
- Sichere Anwendung der gegeben Hilfsmittel (Handbücher, IT, Daten) zur Erstellung von Flugplänen und der Bearbeitung von operationellen Fragestellungen, insbesondere zur Flugleistung
- Ausarbeitung von Handlungsplänen im Falle von Störungen oder erkennbaren Risiken im Flugbetrieb
Herbeiführung von Entscheidungsprozessen
Die Lernziele wurden in zwei Hauptgruppen gegliedert:
Lernziele für die theoretische Ausbildung
Lernziele für die praktische Ausbildung
Die Theorie-Lernziele für Flugdienstberater wurden auf die Grundlage der JAR FCL ATPL-Lernzielnummerierung und –zuordnung umgestellt und damit die Nutzung der etablierten LBA-Verfahren für die Theorieprüfung ermöglicht.
Die Gliederung der Theoriefächer für die FDB-Ausbildung und eine beispielhafte Stundenverteilung (45 Minuten je Unterrichtseinheit) für eine Zielgruppe mit guten Vorkenntnissen.
| 010 | Air Law | 30 |
| 021 | Aircraft Gen. Knowledge: Airfr., Systems, Elec., Eng., Eqt. | 31 |
| 022 | Aircraft General Knowledge: Instrumentation | 14 |
| 031 | Flight Performance & Planning: Mass and Balance | 11 |
| 032 | Flight Performance & Planning: Performance | 18 |
| 033 | Flight Performance & Planning: Flight Planning & Monitoring | 42 |
| 040 | Human Performance and Limitations | 12 |
| 050 | Meteorology | 30 |
| 061 | Navigation: General Navigation | 23 |
| 062 | Navigation: Radio Navigation | 14 |
| 070 | Operational Procedures | 35 |
| 081 | Principles of Flight: Aeroplanes | 23 |
| 090 | Communication | 12 |
All (Reserves, Exercise, Tests) 21 Total 306 |
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Die Themen für die 3-monatige praktische Ausbildung:
Der Ausbildungsablauf für Lehrgangsteilnehmer, ohne anrechenbare Ausbildungsgänge oder Lizenzen:
4 Tage Vorpraktikum in den wichtigsten operativen Bereichen einer Airline
- 10 – 12 Wochen Theorieschulung analog ICAO Doc 7192
- 2 Tage Theorieprüfung, LBA in Braunschweig
- 3 Monate praktischer Ausbildung in einem dafür qualifizierten Flugbetrieb
- Streckenerfahrungsflug im Rahmen der praktischen Ausbildung
- Passive Teilnahme an einer normalen Trainingsschicht im Flugsimulator
- Praktisch/Mündliche Prüfung durch das LBA, am Arbeitsplatz
Grundsätzlich wird sich ein Interessent bei einer FTO bewerben und nach einem erfolgreich bestandenen Eignungstest und erfolgtem Vertragsabschluss, von der FTO als FDB-Schüler angemeldet. Die FTO ist gegenüber dem LBA gesamtverantwortlich und muss zur Genehmigung der Ausbildungsbeschreibung (Trainingssyllabus) unter anderem nachweisen, dass
- die notwendige Kompetenz zur Durchführung der FDB-Schulung innerhalb der FTO vorhanden ist
- die praktische Ausbildung in einem qualifizieren Flugbetrieb (AOC-holder) stattfindet
- die FTO mit den Flugbetrieben eindeutige Verträge zur Leistungserbringung abschließt
- der Flugbetrieb qualifizierte Ausbilder benennt
- die FTO mit den benannten Ausbildern im engen Kontakt bleibt
- die FTO den Ausbildungsfortschritt des FDB-Aspiranten kennt und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen einleitet
- die FTO die Prüfungsreife des Aspiranten feststellt und zu den Prüfungen anmeldet
Weil die Flugbetriebe für die intensive praktische Ausbildung einen Teil der knappen und wertvollen Ressourcen aus den Operations Control Center einsetzen, wird die FTO für diesen Ausbildungsanteil eine Kostenerstattung an die Flugbetriebe leisten müssen. Darüber hinaus müssen die benannten Ausbilder, mit Unterstützung der FTO, auf die Aufgaben als Ausbilder vorbereitet werden. Die flugbetriebliche Ausbildung hat, entgegen der Bedingungen aus der Vergangenheit, einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten der Flugdienstberater-Ausbildung.